Samstag, 12. Oktober 2024
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Rauchmelder retten Leben

rauchmelder grossSie sind klein, meistens weiß, hängen an der Decke und mit ihrem schrillen Piepton holen sie jeden aus dem Schlaf: Rauchmelder. Für Neu- und Umbauten sind sie bereits seit dem 1. November 2012 in Niedersachsen Pflicht. Für bestehende Wohnungen verstreicht die Frist Ende des Jahres. Niedersachsen ist damit das letzte norddeutsche Bundesland, das die Rauchmelderpflicht bis zum 31.12.2015 umsetzt.

 

rauchmelder retten leben

Rechtslage in Niedersachsen

Bis zum 31. Dezember 2015 müssen in Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in in Niedersachsen seit November 2012. Somit müssen zum Jahreswechsel in sämtlichen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert sein.

Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer zuständig. Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Oft wissen sie nicht, dass auch sie der Gesetzgebung unterliegen.

Die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Niedersachsen sind die Mieter dafür verantwortlich. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt allerdings, dass die Mieter mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind, inklusive der notwendigen Nachweispflicht. Um sicher zu gehen empfiehlt sich, die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder mit „Q“-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zu beauftragen.

Wissenslücke bei Rauchmelderpflicht

Obwohl die Rauchmelderpflicht mittlerweile in ganz Deutschland gilt, wisse das knapp jeder Dritte (38%) nicht. Dennoch hat die Einführung der Rauchmelderpflicht die Installation von Rauch­meldern gefördert - das zeigt der Vergleich mit Ländern, in denen es im Jahr 2014 noch keine ent­sprechende Regelung gab. So waren nur bei sieben Prozent der Berliner Rauchmelder installiert, obwohl auch dort 75% der Befragten die Pflichteinführung befürworten. Führend in Sachen Prävention sind die Schleswig-Hol­steiner: Hier sind in 95 Prozent der Haushalte Rauchmelder montiert!

Rauchmelder11

Mangelnde Ausstattung hat Konsequenzen

Formelle Kontrollen zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht sind nicht geplant. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Spätestens dann könnte der verantwortliche Eigentümer mit unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert werden.

Worauf Eigentümer und Mieter achten sollten

Wer Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legt, kann sich am Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer. Mieter, auf die der Eigentümer die Wartung der Rauchmelder übertragen hat, sollten sich die Bedienungsanleitung der installierten Melder aushändigen lassen. Nur so können sie die Prüfung, die mindestens einmal im Jahr erforderlich ist, korrekt durchführen.

Einbaupflicht in Niedersachsen

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen bis 31.12.2015
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich in Niedersachsen

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben

Was ist eigentlich ein Rauchmelder und brauche ich so etwas in meiner Wohnung?

Mit einem Rauchmelder sind Sie gut gegen den schleichenden Tod durch Brandrauch gerüstet. Der Tod kommt leise und es kann jeden treffen: Viele Brandopfer sterben nicht in den Flammen, sondern ersticken an den giftigen Rauch, der sie oft im Schlaf überrascht. Denn nachts schläft auch der Geruchssinn, so dass Sie die gefährlichen Brandgase nicht bemerken und schnell ohnmächtig werden. Solche Todesfälle können durch eine rechtzeitige Warnung vermieden werden. Deshalb empfiehlt die Feuerwehr Seesen die Installation eines Rauchmelders.

Technik

Über Photosensoren nehmen sie die Rauchentwicklung wahr. Wenn der Sensor des Rauchmelders anschlägt, ertönt ein schrill klingender Ton, der Sie aus jedem Tiefschlaf aufwachen lässt. Nur durch einen Knopfdruck auf den Melder lässt sich dieser wieder abstellen. Rauchmelder retten Leben. In der Regel können die neuen Rauchmelder miteinander verbunden werden. Wenn nun ein Melder auslöst, so lösen auch die anderen Melder im ganzen Gebäude aus. Sie gewinnen dadurch zusätzlich Zeit für eine frühe und raschere Alarmierung der Feuerwehr. Die Rauchmelder werden über eine Batterie mit Strom betrieben.

Installation eines Rauchmelders

Die Montage ist ein Kinderspiel. Auch ohne handwerkliches Geschick lässt sich ein Rauchmelder in kurzer Zeit montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: "Ein Rauchmelder pro Etage". Rauchmelder müssen immer an der Zimmerdecke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von den Wänden entfernt angebracht werden. Nicht in der Nähe von Luftschächte und im Bad verwenden, da es dort zu Fehlfunktionen kommen kann. Bei Zigarettenrauch schlägt der Rauchmelder nicht an!

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Ein handelsüblicher Rauchmelder ist heutzutage in jedem Baumarkt oder Sicherheitshandel für deutlich unter 30 € zu erwerben. Doch um eine kompetente Beratung für den richtigen Umgang mit Rauchmeldern zu erhalten, sollten Sie besser im Elektrofachhandel oder bei Brandschutzfirmen vorbeischauen.

Im "Feuerwehrdeutsch" könnte die Beschreibung eines Rauchmelders folgendermaßen aussehen:

     Rauchmelder:  Melder, der einen Brand frühzeitig an einer Brandkenngröße erkennt
  Erkennungsart:  optischer - auf sichtbare Verbrennungsprodukte (Rauch) ansprechend
  Wirkungsweise:  Durchlichtprinzip oder Auflichtprinzip

Aber es geht natürlich auch ein bisschen einfacher: Eigentlich ist ein Rauchmelder nichts anderes, als ein kleines kompaktes elektronisches Bauteil, welches die "Brandkenngröße" Rauch nachweist und bei einer Detektierung einen akustischen Alarm auslöst! Und obwohl ein solcher Rauchmelder im Bundesland Niedersachsen nicht vorgeschrieben ist, sollte er in jeder Wohnung installiert werden!

Rauchmelder retten Leben!

Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer, meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit davon stirbt an einer Rauchvergiftung und zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer – und lautloser. Daher können Rauchmelder eine gewisse Sicherheit geben.

Tannenbaumbrand

Die gefährlichsten Mythen

"Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen."

  • Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur 4 Minuten zur Flucht. Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.

"Meine Nachbarn oder mein Haustier werden mich rechtzeitig alarmieren."

  • Eine gefährliche Fehleinschätzung, wenn man nur 2 Minuten Zeit hat - besonders nachts, wenn Ihr Nachbar schläft und das Haustier im Nebenzimmer ist.

"Wer aufpasst, ist vor Brandgefahr sicher."

  • Stimmt nicht. Elektrische Defekte sind häufige Brandursachen. Auch Brandstiftungen im Keller oder Hausflur sowie ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet.

"Steinhäuser brennen nicht."

  • Das brauchen Sie auch nicht! Schon Ihre Gardine, die Tapete oder ca. 100g Schaumstoff, beispielsweise in Ihrer Couch, sind ausreichend, um eine tödliche Rauchvergiftung zu erzeugen.

"Rauchmelder sind zu teuer."

  • Ein Rauchmelder ist das beste Mittel zum vorbeugenden Brandschutz im eigenen Haushalt. Täglich sterben in Deutschland 2 Menschen bei Bränden. Wieviel ist Ihnen Ihr Leben wert?

Die Brandgefahr ist nie zu unterschätzen

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Und Brände werden in Privathaushalten vor allem nachts zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

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Wer warnt Sie im Schlaf vor giftigem Brandrauch? Schlafende nehmen den Brandrauch meist zu spät wahr. Eine Flucht ist dann nicht mehr möglich. Dagegen können Rauchmelder Leben retten. Diese Frühwarngeräte nehmen den Rauch viel früher wahr als wir Menschen. Noch immer schützen laut Forsa-Umfrage nur 61 % der Deutschen ihr Heim mit einem Rauchmelder.

Regional unterscheidet sich die Ausstattungsquote von Wohnungen mit den kleinen Lebensrettern erheblich. Sie liegt im „Musterländle" Baden-Württemberg bei 89 Prozent, und zwar für vermietete und auch im Eigentum selbst bewohnte Wohnungen. Schlusslicht bei der Befragung von je 1.000 Personen aus sechs Bundesländern, in denen bereits eine Rauchwarnmelderpflicht besteht, ist Bayern, wo Rauchwarnmelder nur in knapp der Hälfte aller vermieteten Wohnungen installiert sind, immerhin aber in 61 Prozent aller selbstbewohnten Eigentumswohnungen oder -häuser. In Niedersachsen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen schwankt die Ausstattungsquote zwischen 58 und 76 Prozent. Besonders in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt besteht Nachholbedarf, denn dort laufen die Ausnahmeregelungen für Bestandsimmobilien Ende 2015 aus.

Rauchmelder Bundesland

Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit. So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.

In 13 Bundesländer besteht bereits eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.

2015 11 Hekatron Ausstattung von Bestandsimmobilien mit Rauchmeldern

Verursachter Schaden durch Brände in Deutschland pro Jahr

  • ca. 230.000 registrierte Brände pro Jahr
  • ca. 3,5 Mrd. Euro Sachschaden in den privaten Haushalten
  • pro Jahr ca. 600 Tote bei Brandschäden in Wohnungen und Eigenheimen
  • ca. 40.000 Leichtverletzte
  • ca. 6.000 bis 8.000 Schwerverletzte

Was ist den eigentlich Rauch?

Rauch ist ein Verbrennungsprodukt, welches bei jedem Feuer auftritt. Er besteht hauptsächlich aus gasförmigen und festen Bestandteilen. In seiner Gesamtheit ist Rauch für den menschlichen Körper hochgiftig. Sie haben es sicherlich schon mal beim Grillen oder Verbrennen von Gartenabfällen bemerkt: das Einatmen von Rauch ruft heftigen Hustenreiz und Tränenbildung hervor. Dies sind Schutzreflexe, mit denen sich der Körper vor Rauch schützen will!

Wie wirkt der Rauch auf den menschlichen Organismus?

Leider hat man es bei einem Wohnungsbrand in den seltensten Fällen mit Rauch, hervorgerufen von Holzkohle oder Grasabfällen zu tun! Vielmehr bildet sich in Wohnräumen ein regelrechter "Rauchgascocktail". Es entstehen Gifte mit den unterschiedlichsten Reaktionen auf Blut, Nerven, Zellen als auch Reiz-, Ätz- und vor allem mit erstickenden Wirkungen! Es ist erschreckend, dass man mit dem Materialmasse von 100 Gramm Schaumgummi bereits ganze Räume (bis zu einem Raumvolumen von 100 m³) so stark verrauchen kann, dass sich tödliche Folgen für die Bewohner einstellen können! Die Gefahr durch Rauchgase zu Schaden zu kommen, stellt sich insbesondere in der Nacht, während der Schlafzeiten, dar! In der Schlafphase bemerken Sie eine Gefahr durch Brandrauch nur sehr eingeschränkt, da die giftigen Gase mit den o.g. Wirkungen zu einer Bewusstlosigkeit während des Schlafens führen!

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Wie funktionirt ein Rauchmelder

rm normal   Ein normaler Rauchmelder arbeitet nach dem optischen Prinzip. In der Messkammer des Rauchmelders werden kontinuierlich Lichtstrahlen ausgesandt, die im Normalfall nicht auf einen Fotosensor treffen, da sie gerade und ungebrochen die Messkammer durchtreten.
     
     
     
rm alarm   Bei einem entstehenden Feuer kann nun Rauch in die Messkammer des Rauchmelders eintreten. Die Rauchpartikel führen dazu, das die ausgesendeten Lichtstrahlen abgelenkt werden und auf den Fotosensor treffen. Der Rauchmelder gibt akustischen und visuellen Alarm !

 

Wo Sie einen Rauchmelder kaufen sollten

Die Rauchmelder sind in Warenhäusern, Baumärkten, über den Versandhandel und natürlich im Fachhandel, z.B. für Brandschutz und Sicherheitstechnik, zu beziehen.

rauchmelder gross

Beachten Sie beim Kauf eines Rauchmelders folgendes

  • Verwenden Sie ausschließlich optische Rauchmelder
  • Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder – sie bleiben auch bei einem Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig. Eine entladene Batterie wird akustisch angezeigt
  • Die Rauchmelder sollten über einen Testknopf verfügen
  • Die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten
  • Nur geprüfte Geräte, die das Prüfzeichen VDS, GS oder das CE-Zeichen aufweisen, garantieren einen wirksamen Schutz
  • Wichtig ist, dass die einzelnen Punkte der untenstehenden Checkliste erfüllt sein sollten.

Wer Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legt, kann sich am Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

checkliste

Wo installiere ich Rauchmelder? 

Wohnhaus10

Feuerwehren und auch Versicherungen empfehlen die Installation von Rauchmeldern in den eigenen vier Wänden. Die Rauchmelder sind vorzugsweise vor den Schlafräumen, in den Fluren, Treppenräumen und Kinderzimmern an den Decken zu installieren. Es ist sinnvoll Rauchmelder in den Räumen anzubringen, in denen Sie schlafen bzw. im Falle eines Brandes die Wohnung verlassen müssten (Flure). Beachten Sie insbesondere die Installationshinweise der Hersteller von Rauchmeldern!

Gehen Sie doch einfach mal in Gedanken aus dem Schlafzimmerbereich auf dem kürzesten Weg nach Draußen. In diesen Räumen ist es außerordentlich wichtig so früh wie möglich über den Umstand informiert zu sein, dass Brandrauch Ihre Fluchtmöglichkeiten einschränken könnte! Denken Sie auch an Ihre Kinder. Wie häufig kommt es zu Bränden durch Kinderhand? Deshalb machen Rauchmelder im Kinderzimmer sehr viel Sinn!

In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Keller- oder Dachbodenbrand auch in den anderen Etagen des Gebäudes an die dort installierten Geräten gemeldet wird.

Da Küchen häufig Brandherde sind, die Anbringung von Rauchmeldern dort aufgrund von Wasserdampf etc. schwierig ist und oft Fehlalarme auftreten, wurden von verschiedenen Herstellern Melder mit temporärer Stummschaltung entwickelt. Wurde ein Alarm z.B. durch Kochdämpfe ausgelöst, kann der Rauchwarnmelder durch drücken des Testknopfes vorübergehend stummgeschaltet werden. Die Sensibilität wird hierdurch herabgesetzt. Sollte sich innerhalb der Stummschaltezeit die Rauchkonzentration verdreifachen, wird erneut Alarm ausgelöst. Dieser Alarm kann dann nicht mehr stummgeschaltet werden. Der Alarm bleibt solange bestehen, wie sich Rauch/ Dampf in der Messkammer befindet.

Der Wärmemelder verfügt über eine statische Ansprechschwelle bei einer Meßtemperatur von 60°C. Ein zusätzlicher Überwachungsmechanismus mit Thermodifferentialverhalten sorgt außerdem für ein schnelles und zuverlässiges Ansprechen bei rasch ansteigender Temperatur. Dadurch wird eine deutlich erhöhte Sicherheit bei schneller Brandausbreitung erzielt.

Funkvernetzung von Rauchmeldern

Bei der Funkvernetzung von Rauchmeldern sind alle Melder miteinander gekoppelt, und geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder Rauch detektiert. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt liegen und Gefahr besteht, dass ein einzelner Alarm nicht wahrgenommen wird. Funk-Rauchmelder mit einem zentralen Empfangsgerät alarmieren im Brandfall sowohl am Melder selbst, als auch über die Zentrale. Die Funksignale können auch über größere Distanzen senden (bis zu 200 m).

Funkmelder

Rauchmelder in einem Raum

Wohnung1

Mindestanforderung bei Zimmergrößen bis 60 qm für einen ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in der Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.

Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung

Wohnung2

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentür-/Badtürnähe installiert werden. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur.

Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen.

Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus

Wohnung3

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentür-/Badtürnähe installiert werden.  Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Anordnung und Abstände von Rauchmeldern

Wohnung4

Die Überwachungsfläche und Anordnung richten sich nach der Art der verwendeten Rauchmelder, der Raumnutzung, der Raumgeometrie (Grösse, Höhe, Decken- und Dachform usw.) und den Umgebungsbedingungen in den zu überwachenden Räumen. Um ungewollte Alarme zu vermeiden, sind neben den Kriterien für den idealen Melderstandort  zur frühzeitigen Branderkennung auch Stör- und Täuschungsquellen in der näheren Umgebung des vorgesehenen Melderstandortes zu beachten. Auf gute Sichtbarkeit und freie Zugänglichkeit ist zu achten. Unberücksichtigt bleiben örtlich höhere Deckenteile wie Dachaufbauten usw., deren Fläche weniger als 10% der gesamten Grundfläche beträgt und die maximal zulässige Überwachungsfläche eines einzelnen Melders nicht überschreitet. Andernfalls sind die höheren Deckenteile wie getrennte Räume zu behandeln.

Rauchmelder7

So installieren Sie ihre Rauchmelder

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt
  • an der Decke in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
  • nicht in der Dachspitze
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Hauswirtschaftsraum)
  • in Küchenbereichen ist es ratsam, den Rauchmelder im Flur vor der Küche zu installieren, um Fehlalarmierungen durch Küchendämpfen vorzubeugen 
Rauchmelder5    MAGNETOLINK    Rauchmelder3

Die Installation von Rauchmeldern ist denkbar einfach. Jeder halbwegs versierte Heimwerker bekommt das hin. Sie benötigen lediglich einen Akkuschrauber mit passendem Bohrer, einen Schraubendreher, zwei Dübel und zwei Holzschrauben. Eine Installationsanleitung liegt jedem Rauchmelder bei. Und wenn sie es mit noch weniger Aufwand einen Rauchmelder installieren möchten, dann besorgen sie sich im Handel einfach Magnetplatten. Die Vorteile dieses Systems liegen in der unkomplizierten Handhabung:

  • Sichere Befestigung ohne Werkzeug und ohne Schmutz
  • Montage in weniger als 5 Minuten
  • Passend für alle gängigen Rauchmelder
  • Keine Gefahr, Strom- oder Gasleitungen zu beschädigen
  • Sicherer halt auch an abgehängten Decken
  • Wesentliche Vereinfachung des Batteriewechsels oder Funktionstests
  • Deckenelement ist überstreichbar

Ein einfaches Ankleben der Montageplatte am Rauchmelder und an der Decke, garantiert eine sichere, schnelle, und schmutzfreie Montage. Durch den hoch flexiblen und extrem festklebenden Acrylatschaumkleber ist selbst die Montage an einer Raufasertapete ohne Probleme möglich. Ein starker Magnet sorgt  für die Verbindung der Platte an der Decke und der Platte an dem Rauchmelder. Ganz einfach, sicher und schnell.

Zusammenfassung / Übersicht DIN 14676

Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung)

Das Copyright der Norm liegt beim DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.). Die Norm ist erhältlich bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.

Zielgruppe der Deutschen Norm für Rauchwarnmelder im privaten Bereich und in der wohnraumähnlichen Nutzung sind die für Brandschutz zuständigen Behörden, die beratenden Feuerwehren, die Rauchmelderhersteller, Planer und Architekten, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie deren Bewohner.

Wichtige Anmerkung

Rauchwarnmelder warnen frühzeitig vor Brandrauch und Bränden, damit die Bewohner von Haus und Wohnung reagieren können, sie verhindern jedoch keine Sachschäden, wenn niemand anwesend ist.

Anwendung

Rauchwarnmelder, wie sie in dieser Norm beschrieben und angewendet werden, können sowohl als Einzelmelder funktionieren oder mit anderen Rauchwarnmeldern vernetzt werden. Die akustische Alarmierung kann an alle übrigen Rauchwarnmelder innerhalb der Vernetzung oder an eine zentrale Stelle erfolgen. Möglich ist, optische Meldungen oder Vibrationsmeldungen (z. B. für Gehörlose) zu integrieren. Eine Aufschaltung auf eine Brandmeldeanlage bzw. als Ersatz für eine von Versicherungen oder der Bauaufsicht geforderte Brandmeldeanlage ist nicht zulässig.

Wichtiger Hinweis

Unter “Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung” versteht die Norm “Räume bzw. Raumgruppen in wohnungsähnlicher Struktur”. Dazu gehören z. B. Hotels, Pensionen o. Ä. mit weniger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u. Ä..

Planung/Einbau

Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig. 230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. Batterie oder Akkumulator. Rauchwarnmelder mit einer Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten bevorzugt werden. Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend, der jedoch nicht größer als 60 qm sein sollte, ansonsten sind weitere Rauchwarnmelder erforderlich. Bei der Mindestausstattung sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern und in den Fluren zu installieren. Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem Wohn- und Hobbyzimmer, Heizungs- und Werkräume und der Dachboden mit einem Rauchwarnmelder zu versehen. Für Treppenhäuser oder Räume mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Besser wäre jedoch ein Rauchwarnmelder auf jeder Ebene. Für die Küche sind Rauchwarnmelder nur zu installieren, wenn Falschalarme, z. B. durch Wasserdämpfe, auszuschließen sind. Aus diesem Grund sind Badezimmer von der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgenommen. Empfehlenswert ist generell, alle Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten (außer Küche und Bad) und einen Rauchwarnmelder auf jeder Ebene zu installieren.

Installation

Rauchwarnmelder sind immer an der Decke in der Raummitte anzubringen, mindestens jedoch 50 cm von der Wand bzw. Einrichtungsgegenständen an der Wand zu installieren. Für besondere Fälle wie L-förmige oder unterteilte Räume als auch Räume mit Unterzügen gibt die Norm detaillierte Empfehlungen für Abstandsverhältnisse und Melderanordnungen. Auch die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Fluren und Gängen und in zuggefährdeter Umgebung ist festgelegt.

Wichtiger Hinweis zur Sicherheit

Wenn eine Warnung zusätzlich an einem anderen Ort als dem alarmgebenden Rauchwarnmelder erfolgen soll, z. B. wenn der auslösende Alarm im Kinderzimmer stattfindet und zuzüglich im Elternschlafzimmer alarmieren soll, müssen vernetzungsfähige Rauchwarnmelder eingesetzt und vernetzt werden. Für die Alarmierung an zentraler Stelle zusätzlich zum Rauchwarnmelder wird eine Kleinmelderzentrale empfohlen.

Betrieb des Rauchwarnmelders

Falschalarme (“Täuschungsalarme”) können z. B. durch Schweiß-, Löt- oder Sägearbeiten ausgelöst werden. Außerdem können generell Staub bei Baumaßnahmen, Wasserdampf und Kochdämpfe, extreme elektromagnetische Einwirkungen als auch Temperaturschwankungen mit Kondensationsbildung zu Falschalarmen führen. Daher empfiehlt die Norm bei Renovierungen etc. eine Abdeckung der Rauchwarnmelder.

Wartung/Instandhaltung eines Rauchmelders

Eine Wartung von Rauchmeldern wird laut DIN 14676 empfohlen und stellt außerdem sicher, dass der Rauchmelderpflicht entsprochen wird. Die Wartungsabstände sind abhängig von den Herstellerangaben, dürfen aber 15 Monate nicht übersteigen. Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheindringungsöffnungen frei sind oder der Rauchwarnmelder beschädigt ist. Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

Die Wartungsergebnisse müssen dokumentiert werden. In kürze können Sie sich hier ein solches Protokoll herunterladen.

Was muss bei einer Wartung kontrolliert werden?

  1. Entsprechen der Montageort und damit die Umgebung des Rauchmelders der DIN-Vorschrift?
  2. Ist das Eindringen von Rauch in den Rauchmelder durch die dafür vorgesehenen Öffnungen gewährleistet?
  3. Ist das Gerät funktionsrelevant beschädigt?
  4. Sind alle Funktionen (Batterie, Netzanschluss, Testtaste und Alarmsignale) betriebsbereit?

Ggf. muss der Melder gereinigt, ummontiert oder ausgetauscht oder eine neue Batterie eingesetzt werden. Beim Reinigen des Melders sollte auf  keinen Fall Druckluft verwendet werden! Dies kann zu Beschädigungen am Gerät führen! Auch das Testen mit Hilfe von Prüfgas ist für den Melder nicht optimal, da Prüfgas sich nicht wie Rauch verhält (Rauch dringt von der Seite ein, Prüfgas meist von unten; Rauch ist warm, Prüfgas kalt).

Nach max. 10 Jahren (+6 Monate) nach der Inbetriebnahme muss ein Melder ersetzt werden. Alternativ kann er vom Hersteller geprüft und wieder in Stand gesetzt werden.

Verantwortlichkeiten:

Bundesland
Installation
Wartung und Instandhaltung
Baden-Württemberg
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Bayern
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Berlin
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Brandenburg *
Eigentümer (Vermieter)
Eigentümer (Vermieter)
Bremen
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Hamburg *
Eigentümer (Vermieter)
Eigentümer (Vermieter)
Hessen
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Mecklenburg-Vorpommern
Besitzer (Mieter)
Besitzer (Mieter)
Niedersachsen
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Nordrhein-Westfalen
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Rheinland-Pfalz *
Eigentümer (Vermieter)
Eigentümer (Vermieter)
Saarland *
Eigentümer (Vermieter)
Eigentümer (Vermieter)
Sachsen *
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Sachsen-Anhalt *
Eigentümer (Vermieter)
Eigentümer (Vermieter)
Schleswig-Holstein
Eigentümer (Vermieter)
Besitzer (Mieter)
Thüringen *
Eigentümer (Vermieter)
Eigentümer (Vermieter)

* In Bundesländern ohne eindeutige Regelung der Zuständigkeit für Montage und Wartung richtet sich die Landesbauordnung an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

Rechtliches

Der Eigentümer darf die Wartung an den Mieter übertragen, wenn er dem zustimmt. Dennoch muss der Vermieter im Schadensfall aber nachweisen, wie die Wartungspflicht in rechtlichem Sinne übertragen wurde, also dass der Mieter diese Pflicht auch tatsächlich übernommen hat. Weiterhin muss der Vermieter kontrollieren, dass die Wartung vom Mieter durchgeführt wurde.

Das ist aber praktisch fast unmöglich. Stattdessen wird die Wartung meist durch externe Firmen durchgeführt. Die Kosten werden dann als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung) auf den Mieter umgelegt. In der Regel kostet die Wartung im Jahr nicht mehr als 5€ je Melder.

Wartungsprotokoll

Dieses Dokument unterstützt Sie bei der jährlichen Wartung von Rauchwarnmeldern. Es kann als Nachweis für die jährliche Wartung verwendet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Hierbei sind die Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung zu beachten. 

Download PDF
Download Wartungsprotokoll

Batterie- oder Akkumulatorwechsel

Die Batterie sollte im Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr oder nach Herstellerangaben ausgewechselt werden (z. B. bei Batterien mit längerer Laufzeit), spätestens jedoch bei akustischer Signalisierung des nötigen Batteriewechsels. Beim 230-V-Netzanschluss können Rauchwarnmelder auch mit Akkumulatoren ausgestattet sein, die spätestens nach vier Jahren auszutauschen sind.

 
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